In der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse ist mitversichert, wer als bevollmächtigter Vertreter bei Rechtsgeschäften über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Grundpfandrechte tätig wird, als Sachverständiger und Gutachter im Grundstücks- und Wohnungswesen eitet oder als ausstellungsberechtigte Person Energiepässe erstellt. Der Schutz greift etwa, wenn der Versicherungsnehmer versehentlich von einer Weisung des Auftraggebers abweicht.
Mitversichert ist die Tätigkeit als:
- bevollmächtigter Vertreter bei der Vornahme von Rechtsgeschäften über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Grundpfandrechte. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer versehentlich von einer bestimmten Weisung seines Auftraggebers abweicht. Ist der Versicherungsnehmer für dasselbe Rechtsgeschäft von mehreren Auftraggebern bevollmächtigt, so besteht Versicherungsschutz nur für Versehen bei der Abgabe von Erklärungen, die der Erfüllung von Verträgen dienen und keine neuen Verpflichtungen schaffen.
- Sachverständiger und Gutachter auf dem Gebiet des Grundstücks- und Wohnungswesens. Nicht mitversichert ist jedoch die Tätigkeit als Bewerter nach dem KAGB oder im Zusammenhang mit Bewertungen nach dem KAGB.
- ausstellungsberechtigte Person für das Erstellen von Energiepässen gemäß Energieeinsparverordnung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf bestimmte zusätzliche Tätigkeiten. Dazu gehört die Vertretung bei Grundstücksgeschäften, wenn der Versicherungsnehmer versehentlich von einer Weisung abweicht, sowie die Arbeit als Sachverständiger und Gutachter im Grundstücks- und Wohnungswesen und das Erstellen von Energiepässen. Bewertungen nach dem KAGB sind dabei ausgenommen. Sind mehrere Auftraggeber für dasselbe Geschäft beteiligt, gilt der Schutz nur eingeschränkt.
Häufige Fragen
Welche zusätzlichen Tätigkeiten sind hier mitversichert?
Mitversichert sind die Tätigkeit als bevollmächtigter Vertreter bei Rechtsgeschäften über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Grundpfandrechte, die Tätigkeit als Sachverständiger und Gutachter im Grundstücks- und Wohnungswesen sowie die Tätigkeit als ausstellungsberechtigte Person für das Erstellen von Energiepässen.
Gilt der Schutz auch, wenn ich für dasselbe Geschäft mehrere Auftraggeber vertrete?
Ist der Versicherungsnehmer für dasselbe Rechtsgeschäft von mehreren Auftraggebern bevollmächtigt, besteht Versicherungsschutz nur für Versehen bei der Abgabe von Erklärungen, die der Erfüllung von Verträgen dienen und keine neuen Verpflichtungen schaffen.
Sind Bewertungen nach dem KAGB als Sachverständiger mitversichert?
Nein. Die Tätigkeit als Bewerter nach dem KAGB oder im Zusammenhang mit Bewertungen nach dem KAGB ist ausdrücklich nicht mitversichert.
Wann greift der Schutz bei der Vertretung von Grundstücksgeschäften?
Der Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer als bevollmächtigter Vertreter versehentlich von einer bestimmten Weisung seines Auftraggebers abweicht.
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