Die Haftpflichtkasse: Bei der Diensthaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten die Vertragsbestimmungen des Versicherungsnehmers auch entsprechend für die versicherte Person. Die Rechte aus dem Vertrag darf allein der Versicherungsnehmer ausüben, während die Obliegenheiten sowohl vom Versicherungsnehmer als auch von der versicherten Person zu erfüllen sind.
Alle Vertragsbestimmungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, sind auf die versicherte Person entsprechend anzuwenden.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Die Regeln des Vertrags gelten nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern in gleicher Weise auch für die versicherte Person. Die Rechte aus dem Vertrag kann jedoch ausschließlich der Versicherungsnehmer geltend machen. Die Pflichten (Obliegenheiten) müssen dagegen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person erfüllen.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für die versicherte Person?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die versicherte Person entsprechend anzuwenden.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Diensthaftpflichtversicherung 2026