Die Haftpflichtkasse: Wer als Beamter oder als Beschäftigter im öffentlichen Dienst tätig ist, ist über die Diensthaftpflicht der Haftpflichtkasse abgesichert: Versichert sind Schäden, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit entstehen. Der Schutz gilt für die im Versicherungsschein namentlich genannte Person und ergänzt den Privathaftpflichtschutz um das berufliche Dienst- und Amtsrisiko.
Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist, dass im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausdrücklich die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung vereinbart ist. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen zusätzlich zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflicht-Versicherung.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person aus der dienstlichen Tätigkeit als Beamter oder Beschäftigter des öffentlichen Dienstes.
Versicherungsschutz besteht dabei für die Person, die im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen namentlich genannt ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein sichert die gesetzliche Haftpflicht ab, die aus der Arbeit als Beamter oder als Beschäftigter im öffentlichen Dienst entsteht. Der Schutz greift nur, wenn die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung im Versicherungsschein ausdrücklich vereinbart wurde, und gilt für die dort namentlich genannte Person. Ergänzend zu diesen Regelungen gelten die Bedingungen der Privathaftpflicht-Versicherung.
Häufige Fragen
Wer ist über die Diensthaftpflicht abgesichert?
Abgesichert ist der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person, die im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen namentlich genannt ist, für die dienstliche Tätigkeit als Beamter oder Beschäftigter des öffentlichen Dienstes.
Wann gilt der Versicherungsschutz aus der Dienst- und Amtshaftpflicht?
Der Schutz gilt nur, wenn im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausdrücklich die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung vereinbart ist. Die Bestimmungen gelten dann zusätzlich zu den Bedingungen der Privathaftpflicht-Versicherung.
Welche Tätigkeit ist durch diesen Baustein versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der dienstlichen Tätigkeit als Beamter oder als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes, im Umfang der vereinbarten Bestimmungen.
Inhalte aus: Bedingungen Diensthaftpflichtversicherung 2026