Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dienstlichen Tätigkeiten und schützt unter anderem bei Schlüsselverlust, Dienstfahrzeugschäden, Kassenfehlbeträgen und Regressansprüchen des Dienstherrn. Die einzelnen Leistungen sind mit unterschiedlichen Versicherungssummen und Grenzen abgesichert.
- Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person): 15 Mio. EUR.
- Versicherungssumme für Vermögensschäden: bis 3.000 EUR (höhere Absicherung möglich).
- Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum: bis 2.500 EUR.
- Auslandsaufenthalte: Versicherungsschutz für versicherte dienstliche Tätigkeiten während eines Auslandsaufenthaltes (in Europa zeitlich unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern bis zu 1 Jahr).
- Dienstfahrzeuge – Schäden am Kraftfahrzeug des Dienstherrn: bis 50.000 EUR.
- Dienstfahrzeuge – Regressansprüche des Dienstherrn wegen Personen- und Sachschäden Dritter: bis 1 Mio. EUR.
- Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung: bis 1 Mio. EUR.
- Kassenfehlbeträge: bis 3.000 EUR.
- Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen – Schäden an Räumen und deren Ausstattung: bis 10 Mio. EUR.
- Nachhaftung: bis 6 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.
- Waffenbesitz: erlaubtes Tragen und Benutzen ausschließlich zu Dienstzwecken.
- Schlüsselverlust – dienstliche Schlüssel: bis 100.000 EUR (höhere Absicherung über Privathaftpflicht-Versicherung möglich).
- Tätigkeitsschäden – Schäden an fremden Sachen, die durch Ausübung dienstlicher Tätigkeiten entstehen: bis 5.000 EUR / SB 250 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung springt ein, wenn Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei dienstlichen Tätigkeiten Schäden an Personen, Sachen oder am Vermögen anderer entstehen. Sie deckt typische berufliche Risiken wie Schlüsselverlust, Schäden am Dienstfahrzeug, Kassenfehlbeträge oder Regressforderungen des Dienstherrn ab. Für jede Leistung gelten eigene Höchstsummen, teils auch ein Selbstbehalt. Der Schutz gilt auch im Ausland und noch bis zu sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden?
Die Versicherungssumme beträgt 15 Mio. EUR, maximal 10 Mio. EUR je geschädigte Person.
Was ist beim Verlust dienstlicher Schlüssel abgesichert?
Dienstliche Schlüssel sind bis 100.000 EUR abgesichert; eine höhere Absicherung ist über die Privathaftpflicht-Versicherung möglich.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja, für versicherte dienstliche Tätigkeiten während eines Auslandsaufenthaltes – in Europa zeitlich unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern bis zu 1 Jahr.
Bin ich nach dem Ausscheiden aus dem Dienst noch geschützt?
Ja, es besteht eine Nachhaftung bis zu 6 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung 2017