Die Haftpflichtkasse: Wer aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, ist bei der Diensthaftpflicht der Haftpflichtkasse über die Nachhaftung weiterhin geschützt: Für Versicherungsfälle nach dem Ausscheiden gilt der Versicherungsschutz noch sechs Jahre lang, allerdings begrenzt auf den unverbrauchten Teil der Jahreshöchstersatzleistung und pro Fall auf die maßgebliche Versicherungssumme.
Fällt während der Dauer des Versicherungsvertrags das versicherte Risiko vollständig und dauerhaft weg, weil der Versicherungsnehmer aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, endet damit die Versicherung. Für Versicherungsfälle, die nach dieser Beendigung eintreten, besteht Versicherungsschutz im Umfang des Vertrags wie folgt:
Der Versicherungsschutz
- gilt für die Dauer von 6 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem öffentlichen Dienst;
- besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Umfang des Versicherungsvertrags, der bei Beendigung der Versicherung galt. Er gilt in Höhe des unverbrauchten Teils der Jahreshöchstersatzleistung des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung endet. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt er jedoch maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung endet.
Die in diesen Zeitraum fallenden Versicherungsfälle werden so behandelt, als wären sie am letzten Tag vor Vertragsbeendigung eingetreten.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden ist oder ihr außerordentlich gekündigt wurde.
Risikoträger für die Versicherung von Vermögensschäden innerhalb der Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung ist die ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Schauenburgerstr. 27, 20095 Hamburg.
Was bedeutet das konkret?
Scheidet der Versicherungsnehmer endgültig aus dem öffentlichen Dienst aus, endet die Versicherung – doch für Fälle nach dem Ausscheiden greift eine Nachhaftung. Sie läuft sechs Jahre ab dem Ausscheiden und richtet sich nach dem Vertrag, der bei Beendigung galt. Erstattet wird der noch nicht verbrauchte Teil der Jahreshöchstersatzleistung, pro Fall höchstens bis zur maßgeblichen Versicherungssumme. Bei Ausscheiden aus disziplinarischen Gründen oder außerordentlicher Kündigung gibt es keinen Schutz.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst noch versichert?
Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer von 6 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem öffentlichen Dienst.
Wie hoch ist die Leistung während der Nachhaftungszeit?
Sie richtet sich nach dem bei Beendigung geltenden Vertrag – in Höhe des unverbrauchten Teils der Jahreshöchstersatzleistung des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung endet. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt maximal die Versicherungssumme dieses Versicherungsjahres.
Wann besteht trotz Nachhaftung kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden ist oder ihr außerordentlich gekündigt wurde.
Wie werden Versicherungsfälle in der Nachhaftungszeit zeitlich behandelt?
Sie werden so behandelt, als wären sie am letzten Tag vor Vertragsbeendigung eingetreten.
Inhalte aus: Bedingungen Diensthaftpflichtversicherung 2026