In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse legt der Tarif Handel und Gewerbe die Unternehmensbeschreibung fest und regelt, welche Tätigkeiten auf fremden Grundstücken mitversichert sind – etwa Außendiensttätigkeiten und die Auslieferung von Waren, jedoch nicht Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten.
Für die Unternehmensbeschreibung gilt: siehe Versicherungsschein
Mitversicherte Tätigkeiten auf fremden Grundstücken:
Mitversichert sind Arbeiten auf fremden Grundstücken, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Außendiensttätigkeiten
- Auslieferung von Waren
Nicht mitversichert sind hingegen Montage-, Wartungs-, Reparaturarbeiten o. ä.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Die genaue Beschreibung Ihres Unternehmens finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Tätigkeiten, die Sie außerhalb Ihres eigenen Grundstücks im Rahmen Ihres Betriebs ausüben – etwa wenn Sie Kunden vor Ort besuchen oder Waren ausliefern. Reine Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten sind davon jedoch ausgenommen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Unternehmensbeschreibung?
Die Unternehmensbeschreibung ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
Sind Arbeiten auf fremden Grundstücken mitversichert?
Ja, Arbeiten auf fremden Grundstücken sind mitversichert, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen.
Welche Tätigkeiten sind konkret mitversichert?
Mitversichert sind zum Beispiel Außendiensttätigkeiten und die Auslieferung von Waren.
Sind Montage- und Reparaturarbeiten mitversichert?
Nein, Montage-, Wartungs-, Reparaturarbeiten o. ä. sind nicht mitversichert.