In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse listet der Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung auf, welche Ansprüche neben den bereits genannten Ausschlüssen nicht versichert sind – etwa Erfüllung, Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung sowie Folgeschäden wie Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall.
Nicht versichert sind, neben den bereits genannten Ausschlüssen:
- Ansprüche, soweit diese nicht in Vertragsteil C Ziff. 4 ausdrücklich mitversichert sind,
- auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung;
- wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nachbesserung durchführen zu können;
- wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
- auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
- auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung;
- wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
Dies gilt auch dann, wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt.
- im Rahmen der Versicherung gemäß Ziff. 4.2 ff Ansprüche wegen Folgeschäden (z.B. Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall), soweit diese nicht in den Ziff. 4.2 ff ausdrücklich mitversichert sind;
Was bedeutet das konkret?
Diese Aufstellung zeigt als unverbindliche Lesehilfe, welche Ansprüche zusätzlich zu den bereits genannten Ausschlüssen nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Dazu zählen typische vertragliche Ansprüche rund um die Erfüllung des Vertrags – etwa Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung – sowie bestimmte Folgeschäden, sofern diese nicht ausdrücklich mitversichert wurden. Maßgeblich sind stets die genannten Ziffern und Vertragsteile.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche auf Erfüllung oder Nacherfüllung versichert?
Nein. Nicht versichert sind Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung sowie auf Schadenersatz statt der Leistung.
Gelten diese Ausschlüsse auch für gesetzliche Ansprüche?
Ja. Die genannten Ausschlüsse gelten auch dann, wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt.
Sind Folgeschäden wie Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall versichert?
Im Rahmen der Versicherung gemäß Ziff. 4.2 ff sind Ansprüche wegen Folgeschäden – zum Beispiel Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall – nicht versichert, soweit diese nicht in den Ziff. 4.2 ff ausdrücklich mitversichert sind.
Wann sind Ansprüche dennoch mitversichert?
Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht in Vertragsteil C Ziff. 4 ausdrücklich mitversichert sind. Maßgeblich ist also, ob die jeweilige Ziffer eine ausdrückliche Mitversicherung vorsieht.
Sind Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung abgedeckt?
Nein. Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung sind nicht versichert.