Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung deckt beim Umweltschadens-Risiko die öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme ab. Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Bausteinen 2.6 bis 2.9, inklusive pauschaler Mitversicherung von Öl-/Fettabscheidern und Behältnissen für gewässerschädliche Stoffe bis 5.000 Liter.
Für das Umweltschadens-Risiko des Versicherungsnehmers gelten folgende Bestimmungen:
Für diesen Vertragsteil E. gelten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) als nicht vereinbart. Diesem Vertragsteil liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in deren jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
Versicherter Umfang:
- Versichert ist – sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind – das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse.
- Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Beim Umweltschadens-Risiko geht es um die öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers. Für diesen Vertragsteil gelten nicht die allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB), sondern ausschließlich die Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV). Standardmäßig ist das Basisrisiko mit den genannten Bausteinen abgesichert, und bestimmte Anlagen wie Öl-/Fettabscheider sowie Behältnisse für gewässerschädliche Stoffe sind bis zu einer festgelegten Menge automatisch eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für das Umweltschadens-Risiko?
Für diesen Vertragsteil E. gelten die AHB als nicht vereinbart. Zugrunde liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Was ist beim Umweltschadens-Risiko versichert?
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse – sofern im Versicherungsschein keine abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Sind Öl-/Fettabscheider mitversichert?
Ja. Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Können vom Standard abweichende Vereinbarungen getroffen werden?
Ja. Der beschriebene Versicherungsumfang gilt, sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023