Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt im Tarif Handel und Gewerbe das Umweltschadens-Risiko über die AVB-USV ab. Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Bausteinen 2.6 bis 2.9, wobei Öl- und Fettabscheider sowie Behältnisse für gewässerschädliche Stoffe bis 5.000 Liter pauschal mitversichert sind.
Für das Umweltschadens-Risiko des Versicherungsnehmers gelten folgende Bestimmungen:
Für diesen Vertragsteil E. gelten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) als nicht vereinbart. Diesem Vertragsteil liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in deren jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
Versicherter Umfang:
- Versichert ist – sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind – das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse.
- Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Vertragsteil sichert das Umweltschadens-Risiko ab und richtet sich nach eigenen Bedingungen (AVB-USV), nicht nach den allgemeinen Haftpflichtbedingungen. Im Standardumfang ist das Basisrisiko mit mehreren Bausteinen eingeschlossen. Auch bestimmte Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe sind in einem festgelegten Rahmen pauschal berücksichtigt. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen und der Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für das Umweltschadens-Risiko?
Für diesen Vertragsteil E. gelten die AHB als nicht vereinbart. Zugrunde liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Was ist im Umweltschadens-Basisrisiko enthalten?
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse – sofern im Versicherungsschein keine abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Sind Öl- und Fettabscheider mitversichert?
Ja. Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Kann der versicherte Umfang vom Standard abweichen?
Ja. Der beschriebene Umfang gilt, sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023