Bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung gelten mehrere Versicherungsfälle aus der gleichen Ursache oder aus mangelhaften Lieferungen als ein Serienschaden, der zum Zeitpunkt des ersten Falls eingetreten ist – mit klaren Regeln zu Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Schutz nach Vertragsende.
In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung folgendes für Serienschäden:
Mehrere während der Wirksamkeit des Vertrages unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren eintretende Versicherungsfälle
- (1) aus der gleichen Ursache, z.B. dem gleichen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler, es sei denn, es besteht zwischen den mehreren gleichen Ursachen kein innerer Zusammenhang, oder
- (2) aus Lieferungen solcher Erzeugnisse, die mit den gleichen Mängeln behaftet sind,
gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste dieser Versicherungsfälle während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist.
Für die Höhe der Entschädigung sind die zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Versicherungssummen, Jahreshöchstersatzleistungen und Selbstbeteiligungen maßgeblich.
Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.
In Erweiterung von Ziff. 1.1 AHB besteht auch Versicherungsschutz für Einzelschadenereignisse, die nach Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und zu einem Serienschaden gehören, der als während der Vertragsdauer eingetreten gilt, wenn der Vertrag durch Kündigung des Versicherers beendet wird und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Was bedeutet das konkret?
Treten mehrere Schäden auf, die auf dieselbe Ursache oder auf gleich mangelhafte Lieferungen zurückgehen, werden sie als ein einziger Serienschaden behandelt. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des ersten Falls – nach diesem richten sich auch die geltenden Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt der Schutz sogar für Einzelschäden bestehen, die erst nach dem Vertragsende auftreten.
Häufige Fragen
Was ist ein Serienschaden in diesem Tarif?
Mehrere Versicherungsfälle, die aus der gleichen Ursache – etwa dem gleichen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler – oder aus Lieferungen von Erzeugnissen mit den gleichen Mängeln entstehen.
Wann gilt ein Serienschaden als eingetreten?
Alle zugehörigen Versicherungsfälle gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste dieser Fälle während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist.
Welche Versicherungssummen sind für die Entschädigung maßgeblich?
Maßgeblich sind die zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Versicherungssummen, Jahreshöchstersatzleistungen und Selbstbeteiligungen.
Gibt es eine Ausnahme bei gleichen Ursachen?
Ja. Kein Serienschaden liegt vor, wenn zwischen den mehreren gleichen Ursachen kein innerer Zusammenhang besteht.
Besteht Schutz auch nach Vertragsende?
Ja, in Erweiterung von Ziff. 1.1 AHB besteht Versicherungsschutz für Einzelschadenereignisse nach Vertragsende, die zu einem als während der Vertragsdauer eingetreten geltenden Serienschaden gehören – sofern der Vertrag durch Kündigung des Versicherers beendet wird und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023