In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Handel und Gewerbe gilt bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden keine Jahresmaximierung. Wie die Versicherungssummen darüber hinaus jahresmaximiert werden, zeigt dieser Beitrag im Detail.
Regelung zur Jahresmaximierung im Tarif Handel und Gewerbe:
- Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
- Bis zu einer Versicherungssumme von - EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert.
- Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Was bedeutet das konkret?
Die Jahresmaximierung legt fest, wie oft die Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres insgesamt zur Verfügung steht. Bis zu den genannten Grenzen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gibt es keine solche Begrenzung. Oberhalb dieser Grenzen greift eine zweifache Jahresmaximierung, und für noch höhere Summen eine einfache Jahresmaximierung.
Häufige Fragen
Ab welcher Versicherungssumme gilt keine Jahresmaximierung?
Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
Wann gilt eine zweifache Jahresmaximierung?
Bis zu einer bestimmten Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert.
Wie werden darüber hinausgehende Summen behandelt?
Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023