In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse legt der Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung fest, welche Versicherungssummen je Versicherungsfall für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko gelten und wann abweichende Sublimits die vereinbarten Summen ersetzen.
Versicherungssummen:
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko) beträgt: siehe Versicherungsschein.
Sublimits:
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Was bedeutet das konkret?
Für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko gilt pro Versicherungsfall eine Versicherungssumme, deren konkrete Höhe im Versicherungsschein steht. Diese Summe ist der grundsätzliche Maßstab. Nur dort, wo die Erweiterungen des Versicherungsschutzes eigene, davon abweichende Summen (Sublimits) nennen, gelten stattdessen diese besonderen Beträge.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe der Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Für welche Schäden gilt die Versicherungssumme?
Sie gilt je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden, also für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko.
Was sind Sublimits?
Sublimits sind besondere, von der grundsätzlichen Versicherungssumme abweichende Versicherungssummen, die in den Erweiterungen des Versicherungsschutzes genannt sein können.
Wann gelten die im Versicherungsschein genannten Summen?
Sie gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.