In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt das Produkt-Haftpflichtrisiko im Tarif Handel und Gewerbe die gesetzliche Haftpflicht für Schäden ab, die durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht werden – einschließlich Schadenersatzansprüchen aus Sachmängeln.
Gegenstand des Versicherungsschutzes / Allgemeines Produkt-Haftpflichtrisiko:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden gemäß Ziff. 4. dieses Vertragsteils C., soweit diese durch vom Versicherungsnehmer
- hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse,
- erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen
verursacht wurden.
Dieser Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Versichertes Risiko:
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergebenden Produktions- und Tätigkeitsumfang.
Versicherungsfall:
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Versichert sind – insoweit abweichend von Ziff. 1.1, Ziff. 7.3 und Ziff. 1.2 AHB – auf Sachmängeln beruhende gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaften seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschuldensunabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhanden sind.
Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich, soweit es sich handelt um Personen- und Sachschäden und die daraus entstandenen weiteren Schäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift, wenn Produkte, Arbeiten oder Leistungen eines Unternehmens zu Schäden bei Dritten führen. Maßgeblich ist der im Versicherungsschein beschriebene Produktions- und Tätigkeitsumfang. Der Versicherungsschutz setzt ein, sobald das Erzeugnis in den Verkehr gebracht, die Arbeit abgeschlossen oder die Leistung ausgeführt wurde. Auch Ansprüche aus zugesagten Eigenschaften, Beratungsfehler und Falschlieferungen können erfasst sein. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Was ist im Produkt-Haftpflichtrisiko versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden – gemäß Ziff. 4. des Vertragsteils C.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Worauf bezieht sich das versicherte Risiko?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergebenden Produktions- und Tätigkeitsumfang.
Sind Beratungsmängel und Falschlieferungen mitversichert?
Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich, soweit es sich um Personen- und Sachschäden sowie die daraus entstandenen weiteren Schäden handelt.
Was gilt als Versicherungsfall?
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023