In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung für den Betreiber oder Inhaber zusätzlich private Haftpflichtrisiken abgesichert: eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Beide gelten als rechtlich selbständige Verträge während der Laufzeit und längstens bis zum Ende des Dienstverhältnisses.
Für den Betreiber / Inhaber besteht während der Laufzeit der vorliegenden Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses, als rechtlich selbständige Verträge:
- eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung
- eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund)
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen;
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen.
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Als Betreiber oder Inhaber sind Sie über diesen Betriebshaftpflichttarif zusätzlich privat abgesichert: Sowohl Ihre alltäglichen privaten Haftpflichtrisiken als Familie als auch die Haltung eines Hundes sind mitgedeckt. Diese Absicherungen laufen als eigenständige Verträge und sind an das Dienstverhältnis sowie an die bestehende Betriebs-Haftpflichtversicherung gekoppelt. Besteht bereits ein vergleichbarer privater Vertrag, hat dieser Vorrang.
Häufige Fragen
Welche privaten Haftpflichtrisiken sind mitversichert?
Für den Betreiber / Inhaber bestehen eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund.
Wie lange gilt dieser private Versicherungsschutz?
Er besteht während der Laufzeit der Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses. Die Verträge erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was gilt, wenn bereits ein gleichartiger Vertrag besteht?
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Sind diese Absicherungen eigenständige Verträge?
Ja. Bei der Familien-Privat-Haftpflichtversicherung und der Hundehalter-Haftpflichtversicherung handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge.
Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes?
Der Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – jeweils innerhalb der gültigen Verbraucherinformationen.