Für private Haftpflichtrisiken legt die Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflichtversicherung für Handel und Gewerbe mit Produktdeckung eigene Versicherungssummen je Versicherungsfall fest: für Privatpersonen laut Versicherungsschein und für Tierhalter in Höhe der Betriebssumme, maximal 15.000.000 EUR pauschal.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil F. versicherte Schäden (Private Haftpflichtrisiken) beträgt:
Zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen:
- siehe Versicherungsschein
Zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung:
- in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal
Was bedeutet das konkret?
Für private Haftpflichtrisiken, die über Vertragsteil F. mitversichert sind, gelten unterschiedliche Obergrenzen. Bei der privaten Haftpflicht richtet sich die Höhe nach dem, was im Versicherungsschein festgehalten ist. Für die Tierhalter-Haftpflicht orientiert sich die Summe an der Versicherungssumme des Betriebs, hat aber eine feste Obergrenze. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche private Haftpflichtrisiken sind hier gemeint?
Es handelt sich um die nach Vertragsteil F. versicherten Schäden, also die privaten Haftpflichtrisiken.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Privatpersonen?
Die Höhe der Versicherungssumme für die Haftpflichtversicherung für Privatpersonen ist im Versicherungsschein angegeben.
Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Sie gilt in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal.
Gilt die Versicherungssumme je Versicherungsfall?
Ja, die genannten Versicherungssummen gelten jeweils je Versicherungsfall für die nach Vertragsteil F. versicherten Schäden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023