In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse legt der Tarif Handel und Gewerbe fest, welche Versicherungssumme für das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme nach Vertragsteil E. gilt und wie sie die Höchstersatzleistung eines Versicherungsjahres begrenzt.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil E. versicherte Schäden (Umweltschadens-Risiko) beträgt:
- EUR pauschal für versicherte Kosten (Abweichungen: siehe Versicherungsschein).
Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden aus dem Umweltschadens-Risiko nach Vertragsteil E. steht eine pauschale Versicherungssumme für versicherte Kosten zur Verfügung. Dieser Betrag gilt sowohl je Versicherungsfall als auch als Obergrenze für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres. Die konkreten Werte und mögliche Abweichungen finden sich im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wofür gilt die Versicherungssumme für das Umweltschadens-Risiko?
Sie gilt je Versicherungsfall für nach Vertragsteil E. versicherte Schäden (Umweltschadens-Risiko) und deckt versicherte Kosten pauschal ab.
Ist die Versicherungssumme auch pro Versicherungsjahr begrenzt?
Ja. Diese Versicherungssumme bildet zugleich die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Wo finde ich mögliche Abweichungen der Versicherungssumme?
Abweichungen von der pauschalen Versicherungssumme für versicherte Kosten sind im Versicherungsschein aufgeführt.
Nach welchem Vertragsteil sind die Umweltschäden versichert?
Die Schäden aus dem Umweltschadens-Risiko sind nach Vertragsteil E. versichert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023