In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung eine eigene Versicherungssumme für das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme. Erfahren Sie, wie diese Summe je Versicherungsfall angesetzt wird und welche Höchstersatzleistung pro Versicherungsjahr gilt.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil E. versicherte Schäden (Umweltschadens-Risiko) beträgt:
- EUR pauschal für versicherte Kosten (Abweichungen: siehe Versicherungsschein).
Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden aus dem Umweltschadens-Risiko nach Vertragsteil E. steht eine eigene Versicherungssumme je Versicherungsfall bereit. Sie gilt pauschal für die versicherten Kosten und begrenzt zugleich, wie viel innerhalb eines Versicherungsjahres insgesamt erstattet werden kann. Konkrete Beträge und mögliche Abweichungen finden sich im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wofür gilt die Versicherungssumme beim Umweltschadens-Risiko?
Sie gilt je Versicherungsfall für die nach Vertragsteil E. versicherten Schäden (Umweltschadens-Risiko) und wird pauschal für die versicherten Kosten angesetzt.
Gilt die Summe auch für ein ganzes Versicherungsjahr?
Ja. Diese Versicherungssumme bildet zugleich die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Wo finde ich die genaue Höhe der Versicherungssumme?
Die genaue Höhe und mögliche Abweichungen ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Auf welchen Vertragsteil bezieht sich das Umweltschadens-Risiko?
Es bezieht sich auf die nach Vertragsteil E. versicherten Schäden (Umweltschadens-Risiko).