In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Handel und Gewerbe richtet sich der Vertragsbeginn nach den Angaben im Versicherungsschein. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch von Jahr zu Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird – erfahren Sie, welche Frist dabei gilt.
Beginn: siehe Angaben im Versicherungsschein.
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wann Ihr Vertrag startet, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Läuft ein Versicherungsjahr ab, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie rechtzeitig – nämlich spätestens drei Monate vor dem Ablauf – kündigen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Vertrag?
Der Beginn des Vertrages ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf erfolgen.
Was passiert, wenn ich nicht kündige?
Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich der Vertrag von Jahr zu Jahr.