Wer die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe nicht jährlich zahlt, muss mit einem Ratenzuschlag rechnen: Halbjährliche Zahlweise verteuert den Beitrag um 3 %, vierteljährliche Zahlweise um 5 %.
Ratenzuschlag nach Zahlweise:
- Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
- Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
- Versichertes Risiko
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Beitrag nicht in einer jährlichen Zahlung, sondern in mehreren Raten begleicht, zahlt einen Aufschlag auf den Beitrag. Je häufiger die unterjährige Zahlung erfolgt, desto höher fällt dieser Aufschlag aus. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Ratenzuschlag bei halbjährlicher Zahlweise?
Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
Wie hoch ist der Ratenzuschlag bei vierteljährlicher Zahlweise?
Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Für welchen Tarif gelten diese Ratenzuschläge?
Die Ratenzuschläge gelten in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe.
Welche Zahlweise verursacht den höchsten Zuschlag?
Die vierteljährliche Zahlweise verursacht mit 5 % den höchsten Zuschlag; bei halbjährlicher Zahlweise sind es 3 %.