In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe sind Schäden an der Habe von Patienten, Betriebsangehörigen und Besuchern mitversichert – einschließlich abhandengekommener Sachen und ordnungsgemäß abgestellter Kraftfahrzeuge, bis zur Höhe des Zeitwerts und begrenzt auf 30.000 EUR je Schadenereignis.
In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Handel und Gewerbe folgendes für Patienten-, Belegschafts- und Besucherhabe:
Mitversichert ist – abweichend von Ziff. 2 AHB und Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Sachen der Patienten, Betriebsangehörigen und Besucher, sofern das Abhandenkommen die ursächlich zusammenhängende Folge eines Ereignisses ist, das mit dem versicherten Betrieb in räumlicher oder tätigkeitsbedingter Verbindung steht.
Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen von Betriebsangehörigen und Besuchern, sofern diese Fahrzeuge auf dafür vorgesehenen Plätzen innerhalb des Betriebsgrundstücks ordnungsgemäß abgestellt werden.
Liegen die Abstellplätze außerhalb des Betriebsgrundstücks, so besteht Versicherungsschutz, wenn die Abstellplätze:
- entweder ständig bewacht sind oder
- durch ausreichende Sicherung gegen Zutritt und Benutzung betriebsfremder Personen geschützt sind.
Ersetzt wird der Schaden bis zur Höhe des Zeitwertes, den die abhanden gekommenen Sachen am Tage des Schadens hatten.
Die Ersatzleistung je Schadenereignis wird im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden auf 30.000 EUR begrenzt.
Soweit Versicherungsschutz durch andere Versicherungen des Versicherungsnehmers oder des Geschädigten besteht, z. B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Kaskoversicherung etc., gehen diese Versicherungen vor.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Abhandenkommen von:
- Geld
- Wertpapieren
- Sparkassenbüchern
- Urkunden
- Uhren
- Schmucksachen und Kostbarkeiten
Dies gilt, sofern diese vom Versicherungsnehmer nicht zur Aufbewahrung übernommen worden sind.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sachen von Patienten, Mitarbeitern oder Besuchern im Zusammenhang mit dem Betrieb beschädigt werden oder abhandenkommen, kann der Versicherer für die gesetzliche Haftpflicht des Betriebs eintreten. Auch für Fahrzeuge, die ordnungsgemäß auf vorgesehenen Plätzen abgestellt sind, kann Schutz bestehen. Erstattet wird der Zeitwert, allerdings nur bis zu einer festgelegten Obergrenze. Andere Versicherungen sowie bestimmte besonders wertvolle Gegenstände sind gesondert geregelt.
Häufige Fragen
Wessen Sachen sind mitversichert?
Mitversichert sind Sachen der Patienten, Betriebsangehörigen und Besucher, sofern der Schaden mit dem versicherten Betrieb in räumlicher oder tätigkeitsbedingter Verbindung steht.
Sind auch Fahrzeuge von Mitarbeitern und Besuchern versichert?
Ja, das Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen von Betriebsangehörigen und Besuchern ist mitversichert, sofern diese auf dafür vorgesehenen Plätzen innerhalb des Betriebsgrundstücks ordnungsgemäß abgestellt werden. Bei Abstellplätzen außerhalb des Betriebsgrundstücks besteht Schutz, wenn diese ständig bewacht oder ausreichend gegen Zutritt und Benutzung betriebsfremder Personen gesichert sind.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Ersetzt wird der Schaden bis zur Höhe des Zeitwertes, den die abhanden gekommenen Sachen am Tage des Schadens hatten. Die Ersatzleistung je Schadenereignis ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden auf 30.000 EUR begrenzt.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren, Sparkassenbüchern, Urkunden, Uhren, Schmucksachen und Kostbarkeiten, sofern diese vom Versicherungsnehmer nicht zur Aufbewahrung übernommen worden sind.
Was gilt, wenn andere Versicherungen bestehen?
Soweit Versicherungsschutz durch andere Versicherungen des Versicherungsnehmers oder des Geschädigten besteht, z. B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl- oder Kaskoversicherung, gehen diese Versicherungen vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023