Für die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung gilt bei Streit über Inhalt, Umfang, Auslegung oder Rechtsgültigkeit des Vertrages ausschließlich deutsches Recht – auch bei Auslandsbezug, mit dem Gericht am inländischen Sitz des Versicherungsnehmers als zuständigem Ort.
Anwendbares Recht für die Vertragsauslegung:
Auf alle Rechtsstreitigkeiten, die Inhalt, Umfang oder Auslegung des vorliegenden Versicherungsvertrages sowie seine Rechtsgültigkeit insgesamt oder einzelner Bestimmungen betreffen, findet – auch soweit Versicherungsnehmer / mitversicherte Firmen im Ausland tangiert sind – ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Allein das Gericht des inländischen Sitzes des deutschen Versicherungsnehmers ist örtlich zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Streit darüber, wie der Versicherungsvertrag zu verstehen ist oder ob er gültig ist, wird dieser nach deutschem Recht beurteilt. Das gilt auch dann, wenn ein Auslandsbezug besteht. Für die Klärung ist das Gericht am inländischen Sitz des deutschen Versicherungsnehmers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für die Auslegung des Vertrages?
Für alle Rechtsstreitigkeiten zu Inhalt, Umfang, Auslegung oder Rechtsgültigkeit des Vertrages gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gilt deutsches Recht auch bei Auslandsbezug?
Ja. Auch soweit Versicherungsnehmer oder mitversicherte Firmen im Ausland tangiert sind, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Welches Gericht ist örtlich zuständig?
Allein das Gericht des inländischen Sitzes des deutschen Versicherungsnehmers ist örtlich zuständig.
Welche Streitigkeiten sind von dieser Regelung erfasst?
Erfasst sind alle Rechtsstreitigkeiten, die Inhalt, Umfang oder Auslegung des Versicherungsvertrages sowie seine Rechtsgültigkeit insgesamt oder einzelner Bestimmungen betreffen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023