In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt der Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung spezielle Inhalte ab: für Büro- und Handelsbetriebe die Datenlöschkosten samt Vermögensschäden und für private Bildungseinrichtungen unter anderem Unterricht, Kinderbetreuung sowie Schul- und Klassenreisen.
Für Büro- und Handelsbetriebe gilt:
Datenlöschkosten
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden Dritter durch Datenlöschung, -beschädigung oder Beeinträchtigung der Datenordnung durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse oder durch sonstige gewerbliche oder berufliche Tätigkeiten des Versicherungsnehmers. Derartige Schäden werden wie Sachschäden behandelt. Eingeschlossen sind alle sich daraus unmittelbar ergebenden Vermögensschäden.
Dies gilt auch für Schäden Dritter durch versehentliche Datenlöschung, -beschädigung, Beeinträchtigung der Datenordnung oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Daten infolge Installations- und/oder Implementierungsarbeiten (auch Wartung/Pflege) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Derartige Schäden werden wie Sachschäden behandelt.
Ausgeschlossen bleiben Schäden infolge vollständig unterlassener Datensicherung, Hardwarewartung und/oder Softwarepflege seitens des Versicherungsnehmers, der Mitversicherten oder beauftragten Dritten sowie durch Software u. dgl., die geeignet ist, die bestehende Datenordnung zu zerstören oder negativ zu beeinflussen (z.B. „Softwareviren“, „Trojanische Pferde“, etc.).
Versicherungsschutz für derartige Schäden besteht jedoch dann, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis führt, dass er die schadenursächlichen Programme vor Ausführung seiner Tätigkeit mittels einer aktuellen Anti-Virus-Software gemäß dem Stand der Technik auf ihre Virenfreiheit hin überprüft hat.
Für private Bildungseinrichtungen gilt:
Mitversichert sind:
- Erteilung von Unterricht – von Experimentalunterricht mit radioaktiven Stoffen jedoch nur, wenn dies besonders vereinbart ist – sowie aus Erziehung und Aufsichtsführung, bei Internatsbetrieben auch aus Gewährung von Unterkunft und Verpflegung;
- Schul-/Kindergartenveranstaltungen, die nicht über den allgemein üblichen Rahmen hinausgehen (z.B. Elternversammlungen, Schulfeste, Schulfeiern);
- Durchführung von Kinderbetreuung;
- Veranstaltung von Schüler- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und aus damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen, auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif enthält besondere Zusatzdeckungen, die auf bestimmte Betriebsarten zugeschnitten sind. Büro- und Handelsbetriebe sind für Schäden abgesichert, die durch das Löschen oder Beschädigen fremder Daten entstehen – solche Datenschäden gelten dabei wie Sachschäden. Für private Bildungseinrichtungen ist zusätzlich der typische Schulalltag mitversichert, etwa Unterricht, Aufsicht, Betreuung und gemeinsame Reisen. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wie werden Datenschäden im Tarif behandelt?
Schäden Dritter durch Datenlöschung, -beschädigung oder Beeinträchtigung der Datenordnung werden wie Sachschäden behandelt. Mitversichert sind alle sich daraus unmittelbar ergebenden Vermögensschäden.
Sind Schäden durch Softwareviren abgedeckt?
Grundsätzlich sind Schäden durch Software, die die Datenordnung zerstört oder negativ beeinflusst (z.B. „Softwareviren“, „Trojanische Pferde“), ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die schadenursächlichen Programme vor Ausführung seiner Tätigkeit mit einer aktuellen Anti-Virus-Software nach dem Stand der Technik auf Virenfreiheit geprüft hat.
Welche Tätigkeiten sind für private Bildungseinrichtungen mitversichert?
Mitversichert sind unter anderem die Erteilung von Unterricht, Erziehung und Aufsichtsführung, bei Internatsbetrieben auch Unterkunft und Verpflegung, übliche Schul-/Kindergartenveranstaltungen, die Durchführung von Kinderbetreuung sowie Schüler-, Klassenreisen und Schulausflüge.
Gilt der Schutz für Bildungseinrichtungen auch bei Reisen ins Ausland?
Ja, die Veranstaltung von Schüler- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundene Aufenthalte in Herbergen und Heimen sind auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr mitversichert.
Ist Experimentalunterricht mit radioaktiven Stoffen abgedeckt?
Experimentalunterricht mit radioaktiven Stoffen ist nur dann mitversichert, wenn dies besonders vereinbart ist.