Wer im Baunebengewerbe Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten ausführt, ist über die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse beim Medienverlust abgesichert: Treten aufgrund mangelhafter Arbeiten Flüssigkeiten oder Gase aus oder gehen verloren, gelten diese Schäden als Sachschäden – ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert der abhanden gekommenen Medien.
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziffern 1 und 2 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen:
- Austretens oder Verlustes von Flüssigkeiten oder Gasen
- aufgrund vom Versicherungsnehmer mangelhaft durchgeführter Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten
- von Anlagen, Anlagenteilen, Rohrleitungen und Behältern
Diese Schäden gelten als Sachschäden.
Ersetzt wird ausschließlich der Wiederbeschaffungswert der abhanden gekommenen Flüssigkeiten oder Gase.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn bei Ihren Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten etwas schiefläuft und dadurch Flüssigkeiten oder Gase aus Anlagen, Rohrleitungen oder Behältern austreten oder verloren gehen, springt der Versicherungsschutz ein. Solche Fälle werden wie Sachschäden behandelt. Erstattet wird dabei der Wert, den es kostet, die verloren gegangenen Flüssigkeiten oder Gase wiederzubeschaffen.
Häufige Fragen
Was ist beim Medienverlust versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Austretens oder Verlustes von Flüssigkeiten oder Gasen aufgrund vom Versicherungsnehmer mangelhaft durchgeführter Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten von Anlagen, Anlagenteilen, Rohrleitungen und Behältern.
Als was gelten diese Schäden?
Diese Schäden gelten als Sachschäden.
Was wird beim Medienverlust ersetzt?
Ersetzt wird ausschließlich der Wiederbeschaffungswert der abhanden gekommenen Flüssigkeiten oder Gase.
Auf welcher Grundlage besteht der Einschluss?
Der Einschluss besteht in Ergänzung von Ziffern 1 und 2 AHB.