Wer die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Baunebengewerbe nicht jährlich zahlt, sollte den Ratenzuschlag kennen: Bei unterjähriger Zahlweise fallen je nach gewähltem Zahlungsrhythmus prozentuale Aufschläge auf den Beitrag an.
Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Baunebengewerbe hinsichtlich des Ratenzuschlags Folgendes:
- Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
- Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wer den Beitrag nicht in einer einzigen Jahreszahlung leistet, sondern auf mehrere Raten im Jahr verteilt, zahlt einen prozentualen Aufschlag auf den Beitrag. Je häufiger im Jahr gezahlt wird, desto höher fällt dieser Zuschlag aus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Ratenzuschlag bei halbjährlicher Zahlweise?
Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
Wie hoch ist der Ratenzuschlag bei vierteljährlicher Zahlweise?
Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Für welchen Tarif gelten diese Ratenzuschläge?
Die genannten Ratenzuschläge gelten im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Baunebengewerbe.
Bei welcher Zahlweise ist der Zuschlag höher?
Der Zuschlag ist bei vierteljährlicher Zahlweise mit 5 % höher als bei halbjährlicher Zahlweise mit 3 %.