Wer seinen Betrieb im Baunebengewerbe endgültig einstellt, genießt in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse eine wichtige Absicherung: Der Versicherungsschutz läuft nicht abrupt aus, sondern besteht auch nach Vertragsende noch für einen festgelegten Zeitraum fort.
Betriebseinstellung und Nachhaftung im Tarif Baunebengewerbe:
Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, so besteht Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Betrieb im Baunebengewerbe vollständig und dauerhaft eingestellt und endet der Vertrag ausschließlich aus diesem Grund, so wirkt der Versicherungsschutz noch für eine gewisse Zeit nach. Dadurch bleiben Ansprüche abgesichert, die sich erst nach dem Ende der Geschäftstätigkeit zeigen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie lange besteht der Versicherungsschutz nach der Betriebseinstellung?
Der Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages besteht bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Für welchen Fall gilt die Nachhaftung?
Sie gilt, wenn der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung endet.
In welchem Umfang gilt der Versicherungsschutz während der Nachhaftung?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfange dieses Vertrages.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung im Tarif Baunebengewerbe.