In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Baunebengewerbe sind für private Haftpflichtrisiken eigene Versicherungssummen je Versicherungsfall festgelegt: für die Haftpflichtversicherung für Privatpersonen laut Versicherungsschein und für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung in Höhe der Betriebs-Haftpflichtrisiko-Summe, maximal 15.000.000 EUR pauschal.
Für nach Vertragsteil F. versicherte Schäden (Private Haftpflichtrisiken) gilt folgende Versicherungssumme je Versicherungsfall:
- Haftpflichtversicherung für Privatpersonen: siehe Versicherungsschein
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung: in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal
Was bedeutet das konkret?
Für private Haftpflichtrisiken, die über Vertragsteil F. mitversichert sind, gelten eigene Höchstgrenzen je Schadenfall. Für die private Haftpflicht als Privatperson ergibt sich die Summe aus dem Versicherungsschein. Für Schäden als Tierhalter richtet sich die Summe nach der Deckung des Betriebs-Haftpflichtrisikos, ist dabei aber pauschal auf höchstens 15.000.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Versicherungssumme für die private Haftpflicht?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für die Haftpflichtversicherung für Privatpersonen ist im Versicherungsschein angegeben.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei der Tierhalter-Haftpflicht?
Sie gilt in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal jedoch 15.000.000 EUR pauschal.
Auf welchen Vertragsteil beziehen sich diese privaten Haftpflichtrisiken?
Die Regelung betrifft die nach Vertragsteil F. versicherten Schäden (Private Haftpflichtrisiken).
Gilt die Versicherungssumme pro Versicherungsfall?
Ja, die genannten Versicherungssummen gelten jeweils je Versicherungsfall.