Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Baunebengewerbe schützt bei Abhandenkommen fremder Schlüssel und Codekarten mit Schlüsselfunktion und übernimmt die Kosten für die Erneuerung von Schlüsseln, Codekarten und Schließanlagen – bis zu 100.000 EUR je Schadenereignis, zweimal pro Versicherungsjahr.
Eingeschlossen ist gemäß Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Versicherungssumme:
- Für Schäden dieser Art im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis.
- Steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Selbstbehalt je Schadenereignis:
- 10 %, mindestens 250 EUR, maximal 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Gehen Ihnen als Betrieb fremde Schlüssel oder Codekarten verloren, die eine Schließfunktion erfüllen, springt die Betriebshaftpflicht ein. Übernommen werden die Kosten, die anfallen, um Schlüssel, Codekarten und die zugehörige Schließanlage zu erneuern. Für solche Schäden gilt ein festgelegter Höchstbetrag, und ein Teil der Kosten verbleibt als Selbstbehalt bei Ihnen.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel und Karten sind abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Welche Kosten werden übernommen?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 250 EUR, maximal 500 EUR.