In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Baunebengewerbe auch Energiemehrkosten mitversichert: Erfasst wird die gesetzliche Haftpflicht wegen erhöhten Energie- und Wasserverbrauchs und erhöhter Energiekosten infolge mangelhaft durchgeführter Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten – mit einer klaren Grenze bei unwirksamen Energiesparmaßnahmen.
Im Tarif Baunebengewerbe gilt für Energiemehrkosten:
Eingeschlossen ist – teilweise abweichend von Ziffern 1.1 und 7.7 AHB sowie Teil A, Ziffer 7.11.5 a) – die gesetzliche Haftpflicht wegen eines erhöhten Energie- und Wasserverbrauchs und erhöhter Energiekosten aufgrund vom Versicherungsnehmer mangelhaft durchgeführter Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten.
Ausgeschlossen bleiben:
- Ansprüche infolge vollständiger oder teilweiser Unwirksamkeit von Energiesparmaßnahmen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch fehlerhafte Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten mehr Energie oder Wasser verbraucht wird und dadurch höhere Kosten entstehen, kann die gesetzliche Haftpflicht dafür über den Versicherungsschutz erfasst sein. Nicht abgedeckt ist dagegen der Fall, dass geplante Energiesparmaßnahmen ganz oder teilweise nicht wirken.
Häufige Fragen
Sind Energiemehrkosten im Tarif Baunebengewerbe mitversichert?
Ja. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen eines erhöhten Energie- und Wasserverbrauchs und erhöhter Energiekosten aufgrund mangelhaft durchgeführter Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten.
Welche Arbeiten sind hier gemeint?
Erfasst sind vom Versicherungsnehmer mangelhaft durchgeführte Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten.
Was ist von der Deckung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Ansprüche infolge vollständiger oder teilweiser Unwirksamkeit von Energiesparmaßnahmen.
Von welchen Regelungen weicht der Einschluss ab?
Der Einschluss gilt teilweise abweichend von Ziffern 1.1 und 7.7 AHB sowie Teil A, Ziffer 7.11.5 a).