In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für das Baunebengewerbe ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus der Erstellung von Energieausweisen und Gebäude-Energieberatungen mitversichert – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer ist berechtigter oder anerkannter Energieberater bzw. zugelassener Aussteller. Erfahren Sie, welche Grenzen und Ausschlüsse dabei gelten.
Eingeschlossen ist – teilweise abweichend von Teil A Ziffer 7.11.5. a) und c) – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden aus der Erstellung von Energieausweisen und / oder der Durchführung von Gebäude-Energieberatungen.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer eine der folgenden Eigenschaften erfüllt:
- berechtigter Energieberater und Aussteller von Energieausweisen gemäß EnEV,
- staatlich anerkannter bzw. zugelassener Energieberater (z. B. HWK, IHK, BAFA) oder
- zugelassener oder zertifizierter Aussteller von Energieausweisen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Haftpflichtansprüche aus der Durchführung von Energieberatungen und/oder der Erstellung von Energieausweisen, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages vorgenommen bzw. erstellt wurden.
Versicherungssumme:
- Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme begrenzt auf 300.000 € je Versicherungsfall, 2-fach jahresmaximiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wer als qualifizierter Energieberater Energieausweise erstellt oder Gebäude-Energieberatungen durchführt, kann für dabei entstandene finanzielle Schäden in Anspruch genommen werden. Dieser Baustein sorgt dafür, dass solche Vermögensschäden über die Betriebshaftpflicht abgesichert sind – allerdings nur, wenn der Versicherungsnehmer die geforderte Qualifikation besitzt und die Tätigkeit erst während der Vertragslaufzeit erfolgt ist. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Schäden aus der Energieberatung sind mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus der Erstellung von Energieausweisen und/oder der Durchführung von Gebäude-Energieberatungen.
Welche Voraussetzungen muss ich als Versicherungsnehmer erfüllen?
Sie müssen berechtigter Energieberater und Aussteller von Energieausweisen gemäß EnEV, staatlich anerkannter bzw. zugelassener Energieberater (z. B. HWK, IHK, BAFA) oder zugelassener bzw. zertifizierter Aussteller von Energieausweisen sein.
Sind auch frühere Beratungen und Ausweise abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Energieberatungen und/oder Energieausweisen, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages vorgenommen bzw. erstellt wurden.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für diese Schäden?
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Versicherungssumme begrenzt auf 300.000 € je Versicherungsfall und 2-fach jahresmaximiert.