Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse schützt im Tarif Baunebengewerbe die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Betrieb von Anlagen regenerativer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung – etwa Photovoltaik-, Solar-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen oder Mini-Blockheizkraftwerke. Erfahren Sie, was mitversichert ist, welche Versicherungssummen gelten und was bei Eigenmontage abgedeckt ist.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung:
Voraussetzung ist, dass sich diese Anlagen an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden. Sie dienen der Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie der Eigen- oder Fremdversorgung.
Beispiele hierfür sind:
- Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen
- Kleinwindanlagen
- Mini-Blockheizkraftwerke
Nicht versichert:
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)).
Rückgriffsansprüche:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.
Versicherungssumme für Vermögensschäden:
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Eigenmontage:
Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage (auch Teilmontage) montiert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wer im Baunebengewerbe tätig ist und regenerative Energieanlagen wie Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen oder ein Mini-Blockheizkraftwerk auf dem versicherten Grundstück betreibt, ist über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Dies gilt auch, wenn die Anlage selbst montiert oder teilmontiert wurde. Verkauft man Strom jedoch direkt an Endverbraucher, greift der Schutz für diese Tätigkeit nicht.
Häufige Fragen
Welche Energieanlagen sind mitversichert?
Mitversichert sind Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung, zum Beispiel Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke, sofern sie sich an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).
Sind auch selbst montierte Anlagen versichert?
Ja, versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage – auch Teilmontage – montiert werden.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Vermögensschäden?
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Sind Rückgriffsansprüche von Netzbetreibern abgedeckt?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.