In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für das Baunebengewerbe sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden mitversichert, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten – inklusive der Nebenkosten, um die mangelhafte Werkleistung zum Zweck der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Was gedeckt ist und was nicht, lesen Sie hier.
Umfang der Mitversicherung:
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten. Erfasst sind insoweit auch die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen Zustand wiederherzustellen.
Nicht gedeckt sind:
- diese Kosten, wenn sie nur zur Nachbesserung aufgewendet werden, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist;
- in jedem Fall die Kosten des Versicherungsnehmers für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein mangelhaftes Werk zu einem weiteren Sachschaden führt, hilft der Versicherungsschutz auch bei den Nebenkosten, um an die mangelhafte Stelle heranzukommen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Reine Nachbesserungskosten ohne Folgeschaden sowie die Kosten für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst gehören jedoch nicht zum Deckungsumfang.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind bei Mängelbeseitigungsnebenkosten mitversichert?
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten. Erfasst sind auch die Kosten, um die mangelhafte Werkleistung zur Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen.
Sind reine Nachbesserungskosten gedeckt?
Nein. Diese Kosten sind nicht gedeckt, wenn sie nur zur Nachbesserung aufgewendet werden, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist.
Werden die Kosten zur Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst übernommen?
Nein. In jedem Fall nicht gedeckt sind die Kosten des Versicherungsnehmers für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Sie gelten im Tarif Baunebengewerbe der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024