In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Baunebengewerbe auch gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden mitversichert – abweichend von den AHB, jedoch mit einer Ausnahme bei Mietsachschäden.
Ansprüche der Versicherungsnehmer untereinander:
- Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.4 Abs. 2 AHB gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden.
- Nicht versichert sind Mietsachschäden gemäß Vertragsteil A, Ziff. 7.12 dieser BBR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Sind mehrere Personen oder Betriebe über denselben Vertrag versichert, können sie im Schadenfall auch Ansprüche gegeneinander geltend machen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hier auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden zwischen den Versicherungsnehmern. Mietsachschäden bleiben dabei nach den genannten Bedingungen ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche der Versicherungsnehmer untereinander mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziff. 7.4 Abs. 2 AHB sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden mitversichert.
Welche Schäden sind zwischen den Versicherungsnehmern abgedeckt?
Abgedeckt sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden.
Sind Mietsachschäden zwischen den Versicherungsnehmern versichert?
Nein. Mietsachschäden sind gemäß Vertragsteil A, Ziff. 7.12 dieser BBR nicht versichert.
Von welcher AHB-Regelung weicht diese Klausel ab?
Die Regelung gilt abweichend von Ziff. 7.4 Abs. 2 AHB.