In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt der Tarif Baunebengewerbe Mietsachschäden ab – etwa an gemieteten Räumen auf Dienst- und Geschäftsreisen oder an betrieblich genutzten Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und weitere Ursachen. Erfahren Sie, welche Höchstersatzleistungen, Selbstbehalte und Ausschlüsse gelten.
Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und / oder an deren Ausstattung entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 250 EUR, maximal 1.500 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch sonstige Ursachen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 150.000 EUR.
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mind. 250 EUR, max. 1.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Betrieb Räume oder Gebäude mietet, least oder pachtet und dort Schäden verursacht, springt die Betriebshaftpflicht unter bestimmten Voraussetzungen ein. Abgedeckt sind unter anderem Schäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie Schäden an betrieblich genutzten Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer oder durch sonstige Ursachen. Je nach Schadenart gelten unterschiedliche Höchstsummen und teilweise ein Selbstbehalt. Bestimmte Schäden – etwa durch Verschleiß oder an Glas – sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden?
Bei Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer beträgt sie im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR. Bei Mietsachschäden durch sonstige Ursachen beträgt sie 150.000 EUR.
Welcher Selbstbehalt gilt bei Mietsachschäden?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 250 EUR, maximal 1.500 EUR. Dies gilt für Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie für Mietsachschäden durch sonstige Ursachen.
Welche Schäden sind bei gemieteten Gebäuden und Räumen ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Sind Schäden an der Ausstattung gemieteter Räume mitversichert?
Bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer sowie durch sonstige Ursachen bezieht sich der Einschluss auf die gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäude und/oder Räume, nicht jedoch auf deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dergleichen. Bei Schäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen sind auch Schäden an der Ausstattung gemieteter Räume eingeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024