In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Zeit, verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um ein Jahr und lässt sich nach einem Versicherungsfall vorzeitig kündigen – hier finden Sie alle Fristen und Regeln übersichtlich erklärt.
Dauer und Ende des Vertrags
- Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Kündigung nach Versicherungsfall
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Zahlung geleistet wurde, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Rechtshängigkeit des Haftpflichtanspruchs oder der Leistungsverweigerung des Versicherers zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach dem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam wird.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft so lange, wie es im Versicherungsschein steht. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Nach einem Schadenfall gibt es zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht, das an bestimmte Fristen gebunden ist. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt bei mehrjährigen Verträgen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Kann ich nach einem Schadenfall kündigen?
Ja. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Zahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Rechtshängigkeit des Haftpflichtanspruchs oder der Leistungsverweigerung des Versicherers zugegangen sein.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort nach dem Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.