In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in drei Jahren nach den Vorschriften des BGB. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung bis zur Entscheidung in Textform gehemmt.
Im Tarif AGG Versicherung gelten die folgenden Regelungen zur Verjährung:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können nicht unbegrenzt lange geltend gemacht werden: Nach drei Jahren verjähren sie, wobei sich die Berechnung dieser Frist nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Verjährungsfrist während der Bearbeitung nicht weiter. Sie ist so lange gehemmt, bis die Entscheidung des Versicherers in Textform beim Anspruchsteller ankommt.
Häufige Fragen
In welcher Frist verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt.
Bis wann ist die Verjährung nach einer Anmeldung gehemmt?
Die Verjährung ist bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.