Bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Ist Ratenzahlung des Jahresbeitrags vereinbart und gerät der Versicherungsnehmer mit einer Rate in Verzug, werden alle noch offenen Raten sofort fällig – und der Versicherer kann künftig jährliche Zahlung verlangen.
Regelungen zu Teilzahlungen und Zahlungsverzug:
- Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
- Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Sie können den Jahresbeitrag in Raten zahlen, wenn das so vereinbart ist. Bleibt jedoch eine Rate aus und Sie geraten in Verzug, entfällt die Aufteilung: Der gesamte noch offene Jahresbeitrag ist dann auf einmal zu zahlen. Zusätzlich kann der Versicherer verlangen, dass Sie künftig wieder einmal jährlich zahlen.
Häufige Fragen
Kann ich den Jahresbeitrag in Raten zahlen?
Ja, sofern die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart ist.
Was passiert, wenn ich mit einer Rate in Verzug gerate?
Dann sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung beenden?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Gilt die sofortige Fälligkeit für alle offenen Raten?
Ja, bei Verzug mit einer Rate werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.