In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse legt der Tarif AGG Versicherung fest, wohin Anzeigen und Erklärungen zu richten sind und was bei einer nicht mitgeteilten Adress- oder Namensänderung des Versicherungsnehmers gilt – inklusive der Frage, wann eine Willenserklärung als zugegangen gilt.
Für Anzeigen und Willenserklärungen gelten folgende Bestimmungen:
- Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
- Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensänderung des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Schreiben an den Versicherer sollten an dessen Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle gehen. Wer seine neue Anschrift oder einen neuen Namen nicht mitteilt, muss damit rechnen, dass ein per Einschreiben an die zuletzt bekannte Adresse gesendetes Schreiben als zugegangen gilt.
Häufige Fragen
Wohin richte ich Anzeigen und Erklärungen an den Versicherer?
An die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle.
Was passiert, wenn ich meine Anschrift nicht mitteile?
Dann genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.
Wann gilt eine solche Erklärung als zugegangen?
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
Gilt das auch bei einer Namensänderung?
Ja, dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensänderung des Versicherungsnehmers.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019