In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse wird der erste oder einmalige Beitrag zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Wer eine Ratenzahlung des Jahresbeitrags vereinbart hat, muss wissen, was dabei als erster Beitrag zählt und welche Regeln für den Zahlungszeitpunkt gelten.
Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrags:
- Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Bei Ratenzahlung:
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins haben Sie zwei Wochen Zeit, bevor der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen ist. Haben Sie eine Ratenzahlung für den Jahresbeitrag vereinbart, zählt für diese Frist nur die erste Rate als erster Beitrag – nicht der gesamte Jahresbeitrag.
Häufige Fragen
Wann wird der erste oder einmalige Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Was gilt als erster Beitrag bei einer Ratenzahlung?
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Ab wann läuft die Zwei-Wochen-Frist?
Die Frist von zwei Wochen beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Muss ich bei Ratenzahlung sofort den gesamten Jahresbeitrag zahlen?
Nein. Bei vereinbarter Ratenzahlung des Jahresbeitrags gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.