Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse schützt Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nießbraucher für das versicherte Gebäude oder Grundstück – etwa bei Pflichten wie Instandhaltung, Reinigung oder Schneeräumen. Auch Photovoltaikanlagen bis 25 kWp sowie Wallboxen und E-Ladestationen sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert.
Versichert ist der Versicherungsnehmer z. B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nießbraucher für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Gebäude (Garagen, Carports und dergleichen) oder Grundstück.
Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem VN in den oben genannten Eigenschaften obliegen, zum Beispiel:
- bauliche Instandhaltung
- Beleuchtung
- Reinigung
- Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen
Übt der VN auf dem Grundstück einen Beruf oder Betrieb aus, wird Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz nur durch eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherung gewährt.
Abweichend hiervon wird Versicherungsschutz für das Haus- und Grundbesitzer-Risiko dann geboten, wenn der VN einen eigenen Bürobetrieb in dem versicherten Risiko unterhält. Dieser Versicherungsschutz wird subsidiär geboten, d. h., eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung geht vor. Ausgeschlossen bleiben Schäden aufgrund der beruflichen Tätigkeit.
Photovoltaikanlagen:
Versicherungsschutz gilt für Betreiber einer stationären Photovoltaikanlage/Solaranlage auf dem eigenen Versicherungsgrundstück bis zu einer Leistung von 25 kWp.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück. Photovoltaikanlagen sind Anlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom.
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)).
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.
Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage (auch Teilmontage) montiert werden.
Wallboxen / E-Ladestationen:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wallboxen/E-Ladestationen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück stehen. Wallboxen/E-Ladestationen sind Anlagen zur Stromversorgung von Elektrofahrrädern, -Rollern, -Scootern und Elektrokraftfahrzeugen (inkl. Hybrid).
- Versicherungsschutz besteht subsidiär, bestehende KFZ- oder Gebäude-Versicherungen gehen vor.
- Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Wallboxen/E-Ladestation mit Gewinnerzielungsabsichten betrieben werden.
- Die Installation durch einen Fachbetrieb ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Als Besitzer, Mieter oder Nutzer eines Gebäudes oder Grundstücks tragen Sie bestimmte Pflichten, etwa das Instandhalten, Beleuchten, Reinigen oder Schneeräumen. Kommt jemand deshalb zu Schaden, greift dieser Versicherungsschutz. Auch der Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu einer bestimmten Leistung sowie von Wallboxen zum Laden von E-Fahrzeugen ist unter den genannten Voraussetzungen einbezogen – teils nur nachrangig zu anderen bestehenden Versicherungen.
Häufige Fragen
In welchen Eigenschaften bin ich versichert?
Versichert sind Sie z. B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nießbraucher für das im Versicherungsschein beschriebene Gebäude (auch Garagen, Carports und dergleichen) oder Grundstück.
Welche Pflichten sind konkret abgesichert?
Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten wie baulicher Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung sowie Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen.
Ist meine Photovoltaikanlage mitversichert?
Ja, Versicherungsschutz gilt für Betreiber einer stationären Photovoltaikanlage/Solaranlage auf dem eigenen Versicherungsgrundstück bis zu einer Leistung von 25 kWp. Auch in Eigenmontage (auch Teilmontage) montierte Anlagen sind versichert.
Ist eine Wallbox bzw. E-Ladestation abgesichert?
Ja, der Betrieb von Wallboxen/E-Ladestationen auf dem versicherten Grundstück ist mitversichert. Der Schutz besteht subsidiär, bestehende KFZ- oder Gebäude-Versicherungen gehen vor. Voraussetzung ist die Installation durch einen Fachbetrieb.
Was gilt, wenn ich auf dem Grundstück einen Beruf oder Betrieb ausübe?
Dann wird Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz nur durch eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherung gewährt. Unterhalten Sie einen eigenen Bürobetrieb im versicherten Risiko, besteht abweichend subsidiärer Schutz; Schäden aufgrund der beruflichen Tätigkeit bleiben ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024