Wer im Tarif Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse Anlagen zur regenerativen Energieversorgung betreibt, profitiert vom Versicherungsschutz für Photovoltaik-, Solar-, Wärme- und Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerke – inklusive Regelungen zu Netzbetreibern und Letztverbrauchern.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung, wenn sie sich an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden.
Diese Anlagen dienen der Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie der Eigen- oder Fremdversorgung. Dazu zählen zum Beispiel:
- Photovoltaik-Anlagen
- Solar-Anlagen
- Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen
- Kleinwindanlagen
- Mini-Blockheizkraftwerke
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom.
Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)).
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Betreiben Sie auf oder an Ihrem versicherten Gebäude und Grundstück eine Anlage zur regenerativen Energieerzeugung – etwa eine Photovoltaik-Anlage, eine Wärmepumpe, eine Kleinwindanlage oder ein Mini-Blockheizkraftwerk –, so ist die gesetzliche Haftpflicht daraus im Tarif Plus mitversichert. Der Schutz gilt sowohl für die Eigenversorgung als auch für die Abgabe von Energie an Dritte. Nicht abgedeckt ist dagegen die direkte Belieferung von Endverbrauchern mit Strom. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Welche Energieanlagen sind im Tarif Plus mitversichert?
Mitversichert sind Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung auf oder am versicherten Gebäude und Grundstück, zum Beispiel Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke.
Gilt der Schutz auch, wenn ich Energie an Dritte abgebe?
Ja. Die Anlagen dürfen der Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser dienen und sowohl der Eigen- als auch der Fremdversorgung.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).
Sind Rückgriffsansprüche von Netzbetreibern abgedeckt?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.