Für Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes bietet die Haftpflichtkasse im Tarif Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erweiterten Schutz: mitversichert sind unter anderem Sonder- und Teileigentümer sowie Ansprüche untereinander – bei einer Selbstbeteiligung von 250 EUR pro Schaden.
Im Tarif Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten für Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes die folgenden Bestimmungen.
In Erweiterung zu A. 4. gilt die gesetzliche Haftpflicht:
- des jeweiligen Sonder- und Teileigentümers aus dem Besitz und/oder der Vermietung des jeweiligen Sonder- und Teileigentums mitversichert.
- abweichend von Ziff. 7.4 in Verbindung mit Ziff. 7.5 AHB der Wohnungseigentümer, Teileigentümer und Verwalter für Ansprüche untereinander mitversichert, sofern diese im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko stehen.
Zu B. Ziffer 2.1 und 2.2 gilt:
- Versicherungsschutz besteht nur, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
- Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 250 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Plus dehnt den Schutz der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf Wohnungseigentümergemeinschaften aus. Neben dem gemeinschaftlichen Eigentum sind auch die einzelnen Sonder- und Teileigentümer für ihr Eigentum und dessen Vermietung berücksichtigt. Zudem können auch Ansprüche innerhalb der Gemeinschaft – etwa zwischen Eigentümern und Verwalter – Versicherungsschutz genießen. Wichtig ist, dass dieser Schutz nur greift, wenn nicht bereits eine andere Versicherung einspringt, und dass pro Schaden ein Eigenanteil zu tragen ist.
Häufige Fragen
Für wen gilt der erweiterte Schutz im Tarif Plus?
Er gilt für Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Mitversichert ist unter anderem die gesetzliche Haftpflicht der jeweiligen Sonder- und Teileigentümer aus dem Besitz und/oder der Vermietung ihres Sonder- und Teileigentums.
Sind Ansprüche innerhalb der Eigentümergemeinschaft mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziff. 7.4 in Verbindung mit Ziff. 7.5 AHB ist die Haftpflicht der Wohnungseigentümer, Teileigentümer und Verwalter für Ansprüche untereinander mitversichert, sofern diese im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko stehen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 250 EUR.
Greift der Schutz auch, wenn eine andere Versicherung besteht?
Zu B. Ziffer 2.1 und 2.2 gilt: Versicherungsschutz besteht nur, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.