Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse deckt der Baustein zum Umweltschadens-Risiko die öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme bei Umweltschäden ab: Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko, und Öl- oder Fettabscheider sowie Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe sind bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Für das Umweltschadens-Risiko des Versicherungsnehmers gelten die folgenden Bestimmungen.
Für diesen Vertragsteil E. gelten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) als nicht vereinbart. Diesem Vertragsteil liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in deren jeweils aktueller Fassung zugrunde.
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse. Dies gilt, sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Für das Umweltschadens-Risiko gelten nicht die üblichen Haftpflichtbedingungen, sondern ausschließlich die Bedingungen für die Umweltschadensversicherung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit mehreren festgelegten Risikobausteinen, solange im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart wurde. Öl- und Fettabscheider sowie Behältnisse für gewässerschädliche Stoffe sind bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für den Umweltschadensschutz?
Für diesen Vertragsteil gelten ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die AHB gelten hier als nicht vereinbart.
Was ist beim Umweltschadens-Risiko versichert?
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse, sofern im Versicherungsschein keine abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Sind Öl- und Fettabscheider mitversichert?
Ja. Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Baunebengewerbe-mit-Produkthaftung 2024