Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden mitversichert, die als Folge eines mangelhaften Werkes entstehen. Erfasst werden auch die Kosten, um die mangelhafte Werkleistung zur Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen – nicht jedoch reine Nachbesserungskosten ohne Folgeschaden oder die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten. In diesem Umfang erfasst der Versicherungsschutz auch die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen Zustand wiederherzustellen.
Nicht gedeckt sind diese Kosten, wenn sie nur zur Nachbesserung aufgewendet werden, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist.
Ferner sind in jedem Fall nicht gedeckt die Kosten des Versicherungsnehmers für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht ein mangelhaftes Werk einen Sachschaden, sind die damit verbundenen Haftpflichtansprüche mitversichert. Dazu zählen auch die Kosten, um an die mangelhafte Werkleistung heranzukommen und den früheren Zustand wiederherzustellen. Reine Nachbesserungskosten ohne Folgeschaden sowie die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst sind dagegen nicht gedeckt.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt der Versicherer bei einem mangelhaften Werk?
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden als Folge eines mangelhaften Werkes. Erfasst sind auch die Kosten, um die mangelhafte Werkleistung zur Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen.
Sind reine Nachbesserungskosten abgedeckt?
Nein. Kosten, die nur zur Nachbesserung aufgewendet werden, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist, sind nicht gedeckt.
Übernimmt der Versicherer die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst?
Nein. Die Kosten des Versicherungsnehmers für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst sind in jedem Fall nicht gedeckt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Baunebengewerbe-mit-Produkthaftung 2024