Für Betreiber und Inhaber schließt Die Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflicht zusätzlich eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund als rechtlich selbständige Verträge ein – gültig während der Laufzeit, längstens bis zum Ende des Dienstverhältnisses.
Für den Betreiber beziehungsweise Inhaber bestehen während der Laufzeit dieser Haftpflichtversicherung – längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses – als rechtlich selbständige Verträge:
- eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung
- eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund)
Besteht anderweitig ein gleichartiger Vertrag, geht dieser andere Vertrag vor.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
- den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Neben der Betriebshaftpflicht sind für den Betreiber oder Inhaber zusätzlich eine Familien-Privat-Haftpflicht und eine Hundehalter-Haftpflicht für einen Hund mitversichert. Diese gelten als eigenständige Verträge während der Vertragslaufzeit, höchstens bis das Dienstverhältnis endet. Gibt es bereits einen vergleichbaren anderen Vertrag, hat dieser Vorrang.
Häufige Fragen
Welche privaten Haftpflichtrisiken sind für den Betreiber mitversichert?
Für den Betreiber beziehungsweise Inhaber bestehen eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund.
Wie lange gilt dieser Versicherungsschutz?
Er gilt während der Laufzeit der Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses. Die Verträge erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was passiert, wenn bereits ein gleichartiger Vertrag besteht?
Besteht anderweitig ein gleichartiger Vertrag, geht dieser andere Vertrag vor.
Sind diese Versicherungen Teil der Betriebshaftpflicht?
Nein, es handelt sich um rechtlich selbständige Verträge. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den jeweiligen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen innerhalb der gültigen Verbraucherinformationen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Baunebengewerbe-mit-Produkthaftung 2024