Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn fremdes Eigentum durch Unterfangen oder Unterfahren von Gebäuden beschädigt wird. Ebenso mitversichert sind Schäden durch allmähliche Senkungen von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen sowie durch Erdrutsch.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Beschädigungen fremden Eigentums:
- infolge Unterfangens oder Unterfahrens von Gebäuden;
- durch allmähliche Senkungen von Grundstücken (Gebäuden, Anlagen) oder Erdrutsch.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden an fremdem Eigentum, die entstehen, wenn Gebäude unterfangen oder unterfahren werden. Auch Beschädigungen durch allmähliche Senkungen von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen sowie durch Erdrutsch sind vom Schutz umfasst. Grundlage ist jeweils die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Unterfangen oder Unterfahren von Gebäuden abgedeckt?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Beschädigungen fremden Eigentums infolge Unterfangens oder Unterfahrens von Gebäuden.
Gilt der Schutz auch bei Erdrutsch oder Senkungen?
Ja. Mitversichert sind Beschädigungen fremden Eigentums durch allmähliche Senkungen von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen sowie durch Erdrutsch.
Wessen Haftpflicht ist hier versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen der genannten Beschädigungen fremden Eigentums.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Baunebengewerbe-mit-Produkthaftung 2024