Wer bei der Haftpflichtkasse eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen hat, ist auch bei Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen abgesichert: Der Versicherungsschutz umfasst gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen solcher Leitungsschäden, die daraus entstehenden Folgeschäden sowie – abweichend von der sonst geltenden Regelung – auch Tätigkeitsschäden an diesen Leitungen.
Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen. Auch die sich daraus ergebenden Folgeschäden sind mitversichert.
Abweichend von der sonst geltenden Regelung ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen eingeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für gesetzliche Haftpflichtansprüche, wenn unter- oder oberirdische Leitungen beschädigt werden. Auch Folgeschäden, die aus einem solchen Leitungsschaden entstehen, sind abgedeckt. Zusätzlich sind Tätigkeitsschäden an diesen Leitungen mitversichert, obwohl sie ansonsten ausgeschlossen wären.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Kabeln und Rohren unter der Erde versichert?
Ja, gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen sind eingeschlossen.
Zahlt die Versicherung auch für Folgeschäden eines Leitungsschadens?
Ja, die sich aus dem Leitungsschaden ergebenden Folgeschäden sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch, wenn der Schaden bei einer Tätigkeit an der Leitung entsteht?
Ja, abweichend von der sonst geltenden Regelung ist auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen eingeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Baunebengewerbe-mit-Produkthaftung 2024