Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind auch Montage-, Installations- und sonstige Tätigkeiten auf fremden Grundstücken abgesichert. Ebenso gelten auftragsbezogene Nebentätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung als mitversichert.
Mitversichert gelten Montage-, Installations- und sonstige Tätigkeiten auf fremden Grundstücken.
Ebenso mitversichert gelten auftragsbezogene Nebentätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Arbeiten, die auf fremden Grundstücken ausgeführt werden, etwa Montagen und Installationen. Zusätzlich sind auftragsbezogene Nebentätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Arbeiten auf fremden Grundstücken abgesichert?
Ja, Montage-, Installations- und sonstige Tätigkeiten auf fremden Grundstücken gelten als mitversichert.
Gelten Nebentätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung als versichert?
Ja, auftragsbezogene Nebentätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung sind mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Baunebengewerbe-mit-Produkthaftung 2024