Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse beteiligt sich der Versicherungsnehmer bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes an der Schadenersatzleistung, während die Abwehr unberechtigter Ansprüche versichert bleibt. Sind mehrere Selbstbehalte vereinbart, gilt der höchste Betrag; zudem gibt es besondere Selbstbehalte bei den Erweiterungen des Versicherungsschutzes.
Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt.
Auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen zu den Erweiterungen des Versicherungsschutzes wird besonders hingewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Selbstbehalt bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer in vereinbarter Höhe selbst an einer Schadenersatzleistung beteiligt. Werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt, besteht dennoch Versicherungsschutz. Sind mehrere Selbstbehalte vereinbart, kommt der höchste zur Anwendung. Zusätzlich können bei den Erweiterungen des Versicherungsschutzes besondere Selbstbehalte gelten.
Häufige Fragen
Muss ich mich als Versicherungsnehmer an einem Schaden selbst beteiligen?
Ja, bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung.
Besteht auch bei unberechtigten Ansprüchen Versicherungsschutz?
Ja, für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Welcher Selbstbehalt gilt, wenn mehrere vereinbart wurden?
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, gilt der höchste Selbstbehalt.
Gibt es neben dem allgemeinen Selbstbehalt noch weitere?
Ja, bei den Erweiterungen des Versicherungsschutzes wird auf besondere Selbstbehalte gesondert hingewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Baunebengewerbe-mit-Produkthaftung 2024