Kommt es durch mangelhafte Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten des Versicherungsnehmers zum Austreten oder Verlust von Flüssigkeiten oder Gasen, greift bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse die Deckung für Medienverlust. Solche Schäden gelten als Sachschäden, wobei der Versicherer ausschließlich den Wiederbeschaffungswert der verloren gegangenen Flüssigkeiten oder Gase ersetzt.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Austretens oder Verlustes von Flüssigkeiten oder Gasen. Voraussetzung ist, dass der Verlust auf mangelhaft durchgeführten Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten des Versicherungsnehmers beruht. Diese Arbeiten betreffen Anlagen, Anlagenteile, Rohrleitungen und Behälter.
Solche Schäden gelten als Sachschäden.
Ersetzt wird ausschließlich der Wiederbeschaffungswert der abhanden gekommenen Flüssigkeiten oder Gase.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer bei Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten an Anlagen, Rohrleitungen oder Behältern einen Fehler macht und dadurch Flüssigkeiten oder Gase austreten oder verloren gehen, ist dies mitversichert. Der Schaden wird wie ein Sachschaden behandelt. Erstattet wird dabei nur der Wiederbeschaffungswert der verlorenen Flüssigkeiten oder Gase.
Häufige Fragen
Wann ist der Verlust von Flüssigkeiten oder Gasen mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht, wenn Flüssigkeiten oder Gase austreten oder verloren gehen, weil der Versicherungsnehmer Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten an Anlagen, Anlagenteilen, Rohrleitungen oder Behältern mangelhaft durchgeführt hat.
Wie werden solche Schäden eingestuft?
Diese Schäden gelten als Sachschäden.
Was genau wird bei einem Medienverlust ersetzt?
Ersetzt wird ausschließlich der Wiederbeschaffungswert der abhanden gekommenen Flüssigkeiten oder Gase.
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