Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse trägt der Versicherungsnehmer bei einem Schaden einen vereinbarten Selbstbehalt selbst mit, während die Abwehr unberechtigter Ansprüche weiterhin abgesichert bleibt. Sind mehrere Selbstbehalte vereinbart, kommt jeweils der höchste zum Tragen.
Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt.
Auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen zu den Erweiterungen des Versicherungsschutzes wird besonders hingewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist, übernimmt der Versicherungsnehmer den Schadenersatz bis zu dieser Höhe selbst. Die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche bleiben davon unberührt und sind weiterhin versichert. Gibt es mehrere vereinbarte Selbstbehalte, ist immer der höchste maßgeblich. Zusätzlich können bei den Erweiterungen des Versicherungsschutzes besondere Selbstbehalte gelten.
Häufige Fragen
Muss ich mich bei einem Schaden selbst beteiligen?
Ja, bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung.
Gilt der Selbstbehalt auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche?
Nein, für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Welcher Selbstbehalt gilt, wenn mehrere vereinbart wurden?
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, gilt der höchste Selbstbehalt.
Kann es besondere Selbstbehalte geben?
Ja, bei den Erweiterungen des Versicherungsschutzes gibt es besondere Selbstbehalte, auf die ausdrücklich hingewiesen wird.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Handel-und-Gewerbe-mit-Produktdeckung 2023